Hier finden Sie Details zu allen Neue Schule Gebissen, sowie Hinweise zur Wirkung und Verwendung für die Modellvarianten, die in Deutschland vorrätig gehalten werden.
Die Hinweise zur Zulässigkeit in Turnierprüfungen gemäß LPO erfolgen nach bestem Wissen: Mit ✓ gekennzeichnete Varianten entsprechen den Vorgaben für die Prüfungsarten, in denen dieser Gebisstyp üblicherweise verwendet wird. Sofern aufgrund von Besonderheiten von Mundstück oder Wangenform Einschränkungen gelten, ist die Variante mit „m.E.“ gekennzeichnet. Es liegt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung des Reiters, in der aktuell gültigen Fassung von LPO/Ausrüstungskatalog zu überprüfen, was in der jeweils genannten Prüfung erlaubt ist. Falls ein Richter auf einem Turnier Zweifel äußert (auch die können nicht alles kennen, manchmal irren sie sich sogar), hilft nur eine gute Kenntnis der Bestimmungen und am besten eine selbst mitgebrachte Schieblehre zur Überprüfung der Stärke, um diese ggfs. auszuräumen und Ihnen den Start zu ermöglichen!
ACHTUNG: Leider erreichen uns immer wieder panische Anfragen von Kunden, die auf den deutschen Ablegern ausländischer Online-Shops (z.B. horze oder hogstaonline) den Hinweis lesen, dass ein Neue Schule Gebiss „nicht zugelassen für Turniere“ sei. Bitte beachten Sie, dass diese Aussage allenfalls für das Land des Firmensitzes gilt (Angaben dazu sollten im Impressum zu finden sein, wenn es das nicht gibt, ist die Seite ohnehin illegal). Tatsächlich sind diese Hinweise oft unzutreffend oder unvollständig sogar für das jeweilige Land. Das Ziel solcher Online-Shops ist Umsatz, nicht Information. Angaben, die dort zu Gebissen gemacht werden, sind als Werbung zu verstehen, sie stellen keinen Ersatz für eine ernsthafte Beratung dar!


